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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren
Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die
allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch eine Kopie abfordern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rainer de Vries (Music & More.)
- Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Rainer de Vries (Music & More.),
nachfolgend nur Rainer de Vries genannt, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis.
Der Kunde darf sich darauf verlassen, daß Herr Rainer de Vries seine Aufträge mit
aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt,
soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.
- Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
- Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in voller
Höhe der festgelegten Gage fällig.
Im Falle von ersatzlosen Stornierungen wird gegenseitig eine Konventionalstrafe
fällig, die sich wie folgt gestaltet: Bei Stornierung bis 3 Monate vor der Veranstaltung in Höhe von 30% der festgelegten Gage und danach 100% der festgelegten Gage.
Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
- Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine
behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere hat er
eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten.
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den
dazugehörigen Geräten, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner
Veranstaltung entstehen.
- Der Musiker oder Moderator ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die
Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter und nur mit diesem.
Gäste können keinen Einfluß auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
- Rainer de Vries ist in der Auswahl seiner Musiker oder Moderatoren für die
Veranstaltung frei. Grundsätzlich aber tritt er selber oder die in der Auftragsbestätigung
namentlich genannten Musiker oder Moderatoren für die festgelegte Veranstaltung
auf. Infolge von Krankheit oder anderer höherer Gewalt verpflichtet sich Rainer
de Vries, soweit möglich einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
- Die Auftrittszeit und somit die Berechnung der Arbeitszeit zählt mit dem Beginn der Veranstaltung soweit es nicht anders schriftlich festgehalten wird. Eine Verschiebung um 30 Minuten vor die Zeit wird nicht berechnet.
- Der Grundpreis ist unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn in Bargeldzahlung an den
durchführenden Musiker oder Moderator zu entrichten. Firmenkunden zahlen per Rechnung. Zahlungseingang ist hier 14 Tage nach Rechnungsdatum zu gewährleisten.
- Die Mitarbeiter von Rainer de Vries erhalten alle Speisen und Getränke in
normalem Umfang vom Veranstalter. Der Zeitpunkt der Speiseneinnahme wird
nicht durch den Wirt, sondern durch den Veranstalter festgelegt.
- Mündliche Nebenabreden sind nichtig und werden nicht getroffen. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
- Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Hannover.
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